Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Mit der Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche. Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die im Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen. Wie erhält man eine Wahlkarte? Die Wahlkarte kann bis Mittwoch, 21. Jänner2015 schriftlich (Brief, Mail oder Fax;) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden dann per Post an die angegebene Adresse zugesandt. Bis Freitag, 23. Jänner 2015, 12 Uhr, kann die Wahlkarte mündlich, bzw. schriftlich wenn eine persönliche Übergabe (Abholung) der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die Wählerinnen und Wähler eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert, einen amtlichen Stimmzettel, sowie ein voradressiertes Überkuvert. Gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl: Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt und verklebt. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden. Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeindeoder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.
Gemeinderatswahl 2015: Wählen mit Wahlkarte
Personen, die am Wahltag (25. Jänner 2015) verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa bei Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Ebenso haben Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen ihnen unmöglich ist, ihre Stimme vor einer besonderen Wahlbehörde abzugeben, Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Weitere Artikel

Duftend und Kreativ wurde es beim 5. Ferienspiel
Am Dienstag fand unser letztes Ferienspiel dieser Saison statt – und es wurde bunt, sprudelnd und…

Was für ein tolles Hühnererlebnis bei Carina am 4. Ferienspieltag
Auf Tante Pipis Hühner- und Gemüsefarm durften die Kinder die speziellen Hühner, die alle einen…

3. Ferienspiel – „Come fly with me“ bei Austrian Airlines
Im Rahmen des 3. Ferienspiels der Liste "WIR für Sommerein-VP" durften die Kinder beim Flughafen…

Natur, Geschichten und Kräuterküche erwartete die Kinder beim 2. Ferienspieltag
Am 2. Ferienspieltag drehte sich alles um die Schätze der Natur. Gemeinsam mit Kräuterpädagogin…