Fristen für Wahlkartenanträge:
Online: bis 22 Jänner 2020
schriftlich: bis 22. Jänner 2020
mündlich: bis 24. Jänner 2020, 12 Uhr
Anbei die genaue Beschreibung, wie die Briefwahl funktioniert.
Wahlkarte online, mündlich oder schriftlich bei der Gemeinde beantragen. Für die Beantragung ist ein Identitätsnachweis erforderlich (z.B. Lichtbildausweis, Bürgerkarte etc.)
Fristen für Wahlkartenanträge:
Online: bis 22 Jänner 2020
schriftlich: bis 22. Jänner 2020
mündlich: bis 24. Jänner 2020, 12 Uhr
Anbei die genaue Beschreibung, wie die Briefwahl funktioniert.

Wir starten eine landesweite Bürgerservice-Offensive
Landesgeschäftsführer Matthias Zauner: „Mit ‚Stadt & Land‘ geben wir Anliegen ein Zuhause“

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FERIENSPIEL 2026
Auch heuer wartet in den Sommerferien wieder ein spannendes und abwechslungsreiches…