Die Bruttoeinkommensgrenze beträgt derzeit für Alleinstehende 872,31 Euro und für Ehepaare 1307,89. Von der Förderung ausgenommen sind: - Personen, die keinen eigenen Haushalt führen - Personen, die de bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen - Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind - Personen, die einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge etc.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten
Heizkostenzuschuss 2015/2016
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2015/2016 für sozial Bedürftige zu gewähren. Ab sofort können Niederösterreicher mit niedrigem Einkommen, Mindestpensionisten etc. die Förderung in der Höhe von 120 Euro beantragen. Antragsformulare sind am Gemeindeamt erhältlich.
Der Antrag kann ab sofort bis 30. März 2016 mit den erforderlichen Nachweisen gestellt werden.
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