„Ein anspruchsberechtigter 4-Personen-Haushalt erhält somit eine Einmalzahlung von 320 Euro, 150 Euro durch den NÖ Heizkostenzuschuss und 170 Euro durch den NÖ Wohnbonus. Mit diesen Kriterien ist gewährleistet, dass vor allem Familien mit Kindern profitieren.
Als Ressortverantwortliche für den Bereich Soziales halte ich die treffsichere Unterstützung für richtig und wichtig“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Damit komme ein Betrag in einer Höhe zustande, den wir in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten noch nie erreicht haben.
So funktioniert’s
Die Beantragung des neuen NÖ Wohnbonus ist ab heute, 21. Oktober 2024, unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember dieses Jahres.
Die Antragstellung für den NÖ Heizkostenzuschuss ist ausschließlich beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes möglich. Für den NÖ Heizkostenzuschuss läuft die Antragsfrist bis zum 31. März 2025.