NRW: Man kann bereits Briefwahlkarten beantragen

Sollte man am 29. September verhindert sein, so kann man auch mittels Briefwahlkarte vorher wählen. Eine Briefwahlkarte muss am Gemeindeamt beantragt werden. Anbei daher das erforderliche Antragsformular sowie eine Vollmacht (falls man nicht selber auf das Gemeindeamt gehen kann).